Begriffserklärungen
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Anlagevermögen:
Alle immateriellen und materiellen Vermögenswerte, Gegenstände, Patente, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Grundstücke, Immobilien, Sach- und Finanzanlagen, Beteiligungen. Steht in der Bilanz unter Aktiva im Umlaufvermögen.
Asset Deal:
Ein Unternehmenstransfer, dessen Abwicklung sich allein auf die Übergabe einzelner, präzise oder allgemein definierter Gegenstände und Werte bezieht, die in der Regel auf der Aktivseite der Bilanz stehen. Im unteren Mittelstand, bei Selbständigen oder Kleinbetrieben am häufigsten angewandtes Verfahren etwa bei Nachfolgeregelungen, besonders dann, wen keine festangestellten Mitarbeiter vorhanden sind. Der Verkäufer haftet nach den Regeln der Sachmängelhaftung, welche das Recht zur Minderung des Kaufpreises bis zur Rückabwicklung des Unternehmenskaufvertrags bedeuten kann. Gegenteil: Siehe Share Deal.
Asset Stripping:
Nachdem ein Unternehmen übernommen wurde und dies anschließend durch Verkauf von Teilen oder Vermögensgegenständen zerschlagen wird.
Avale / Avalkredit:
Die Bank übernimmt die Haftung für eine Verbindlichkeit. In der Regel für die Vorfinanzierung von Auftragsarbeiten oder für Sicherheiten gegenüber Auftraggebern. Das setzt eine gute Beziehung zur (Haus)bank voraus und muß zumeist teilweise mit Kapital durch das Unternehmen abgesichert werden. Dieses Geld ist totes Kapital, mit dem das Unternehmen nicht arbeiten kann. Prinzipiell gibt die Bank ihren guten Namen eine erforderliche Eventualsicherheit, die erst dann als Schuld fällig wird, wenn der Bankkunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Ob sie selbst sich - und in welcher Höhe - durch Sicherheiten des Bankkunden absichert, ist unterschiedlich.
Basiswert:
Der Basiswert ist das dem Derivat zugrunde liegende Finanzinstrument. Typische Basiswerte sind Aktien, Indizes, Zinsen, Währungen, Rohstoffe. Die Wertentwicklung des Derivats ist vollständig abhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts.
Bewertungsstichtag:
typischerweise bei Zertifikaten der Tag am Ende der Laufzeit, an dem der Rückzahlungsbetrag berechnet wird.
Bezugsverhältnis:
Das Bezugsverhältnis drückt bei Derivaten aus, wie viele Einheiten des Basiswerts der Inhaber ggfs. mit dem Derivat erwirbt oder erwerben kann.
Break-Even-Point:
Die rechnerische Grenze, die aufzeigt, dass die Kosten vom Umsatz übertroffen werden. Auch Gewinnschwelle genannt.
Buy Back:
Rückkauf der Beteiligung von Investoren durch die Altgesellschafter. Die Altgesellschafter kaufen die Anteile zurück, die eine Beteiligungsgesellschaft übernommen hatte.
Business Angels:
oft im Ruhestand befindliche Unternehmer geben jungen Gründern Geld und Rat. Zumeist sind es vermögende Senioren, die Ihre Erfahrungen bereitwillig den jungen Entrepreneurs zur Verfügung stellen. Regelmäßige Meetings finden im Sinne von Controlling und Marketing- und Managementempfehlungen statt.
Business-Plan bzw. Geschäftsplan:
Zusammenstellung von unternehmensinternen Informationen zur Planung. Extrem unterschiedliche Formen bzw. Umfang sind zu finden. Der Verwendungszweck ist hauptsächlich als Basispapier für Kreditgespräche, auch für Existenzgründer. Eigentlich sollte aber jedes Unternehmen einen Businessplan besitzen, damit es seine Ziele kennt. Die Zielformulierung (Planungen, Visionen) sind wichtige Bestandteile der Unternehmensführung, nicht nur zur Übersicht für Banken. Die wichtigsten vorkommenden Elemente des Businessplans: Beschreibung des eigenen Unternehmens und der Planungen, zurückliegende Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz (zumindest eine Tabelle mit den wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennziffern), die Investitionsplanung, die Personalplanung und die Liquiditäts -/Finanzierungsrechnung. Daneben werden Positionen wie beispielsweise die Marktposition und -entwicklung sowie die Produkte, der Mitbewerb und andere wichtige Details erläutert. Dabei ist die Liquiditätsrechnung eine der schwierigsten und sehr unterschiedlich ausgeführten Teile.
BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung):
Das wichtigste Zahlenwerk aus der Finanzbuchhaltung, das dem Controlling dient. Es handelt sich um eine monatliche sowie zusätzlich oft auf das Jahr kumulierte Auswertung aller operativen Zahlen, die auf dem ersten Blatt so komprimiert sind, dass alles dort auf einen Blick erkennbar ist. So werden beispielsweise die Personalkosten insgesamt in einer Zeile zusammengefasst. Durch Einsatz von EDV stehen diese Zahlen praktisch jederzeit zur Verfügung, nicht erst am Monatsende, wie früher. Es ist das hauptsächliche Steuerungsinstrument des Unternehmers und Controllers und unverzichtbar in Gesprächen mit Banken und Investoren.
Cash-Flow:
Der Cash-Flow gibt den Betriebsgewinn, der dem Unternehmen zur Selbstfinanzierung tatsächlich zur Verfügung steht, an. Es gibt sehr unterschiedliche Berechnungsweisen, deshalb sollte eine Herleitung dieser Größe immer mit angegeben werden. Als übliche Berechnung des Cash-Flow gilt: Jahresüberschuß + neu gebildete Rücklagen + Abschreibungen + Pauschalwertberichtigung.
Change of Control-Klausel:
Manche Kreditverträge enthalten diese Klausel. Erfolgt ein Inhaberwechsel, auch ein Gesellschafterwechsel bei einem Share Deal, so muß die Bank zustimmen bzw. die Kredite können durch die Bank gekündigt werden. Ist diese Klausel vorhanden, so sollte entweder vor dem Transfervertrag eine Erklärung der eingeholt werden, dass diese den Kredit nicht kündigt oder es sollte ein Vorbehalt in die „Closing Conditions“ des Transfervertrags eingebaut werden.
Co-Venturing:
Zwei oder mehr Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an einem Unternehmen. Dabei übernimmt zumeist ein Investor, der sog. Leadinvestor die führende Rolle.
Closing:
Übergabestichtag eines Transaktionsgegenstandes (Unternehmen)
Data Room:
Ein Daten-Raum, in welchem alle erforderlichen – aussagekräftigen – Daten und Unterlagen eines zum Erwerb stehenden Unternehmens gesammelt und zeitlich befristet zur Einsicht bereitgestellt werden. Meist im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung nur den Vertretern des Erwerbers, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Debt:
Fremdkapitalfinanzierung über gesicherte Bankkredite
Deckungsbeitrag:
Der Deckungsbeitrag errechnet sich aus dem Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Er stellt als rechnerische Größe den Teil des Umsatzes dar, der zur Deckung der fixen Kosten verbleibt.
due diligence:
Genaues "Kennenlernen" oder Detailprüfungsverfahren des Unternehmens durch den M&A-Berater. Besonders wichtig, um den Unternehmenswert eindeutig zu erkennen. Dies erfordert ein relativ tiefes Eindringen in Strukturen, Abläufe, Kunden, BWA. In der Regel sieht ein außenstehender M&A-Berater die Unternehmenswelt nüchterner als etwa der Inhaber. Das Ziel ist das Erkennen aller Zusammenhänge, Hintergründe und vor allem des gesamten Zahlenwerks, der Unternehmenswerte (Ausstattung, Maschinen, immaterielle Werte) und des Marktstatus des Unternehmens als Basis der Unternehmensbewertung.
Deckungsbeitrag (DB):
Die Differenz aus Umsatz und variablen Kosten. Dieses Geld ist ein Beitrag zur Deckung der fixen Kosten, daher der Name. In größeren unternehmen wird ein Deckungsbeitrag 1 und 2 und 3 usw. ausgewiesen, um die Auskömmlichkeit von Aufträgen in verschiedenen Stufen darzustellen. So werden im DB 1 oft die Umsätze minus reine Fremdkosten (Einkauf) ausgewiesen. Es gibt keine eindeutigen Vorgaben für die Klassifizierungen der Deckungsbeitragsrechnung. Ausgewiesen werden sie prinzipiell in der BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), nicht in der Bilanz oder G+V.
Ebit:
Earnings before Interests and Taxes, also Gewinn vor Steuern und Zinsen. Auch operatives Geschäftsergebnis oder operativer Gewinn genannt. Wird als Maßstab bei der Unternehmensbewertung auf schuldenfreier Basis verwandt.
Ebitda:
Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation, also Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibung. Im Vergleich zum Ebit werden zusätzlich auch die Abschreibungen oder Teile davon aus dem Gewinn herausgerechnet.
Echte oder offene Beteiligung:
Die direkte, unbefristete Beteiligung am Stammkapital einer GmbH oder am Kommanditkapital einer KG mit allen Rechten und Pflichten. Daneben sind manche Beteiligungsgesellschaften bereit, in Einzelfällen vorübergehend mit Wandeldarlehen, Gesellschafterdarlehen, stillen Beteiligungen etc. zur Seite zu stehen
Eigenkapital:
errechnet sich aus der Summe von Gesellschaftereinlagen und Gewinn oder Verlust. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet, Darlehen werden nicht mitgerechnet.
Bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen können bei einer Unternehmensgründung eingebracht werden.
Eigenkapitalparität:
Einige Beteiligungsgesellschaften setzten als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung eine Eigenkapitalparität voraus, wonach die neue Beteiligung maximal die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals im Unternehmen betragen darf.
Bei Beteiligungen an Existenszgründungsvorhaben oder bei einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftig erwartete Jahresüberschüsse zur Darstellung des Unternehmenskapitals herangezogen werden.
Eigenkapitalquote:
Diese stellt das Verhältnis zwischen dem eigenen eingesetzten Kapital und dem Gesamtkapital des Unternehmens dar. Bei Unternehmensgründungen wird der Einsatz eigener Geld- und/oder Sachmittel im Verhältnis zum Gesamtaufwand auch „prozentualer Eigenmitteleinsatz“ genannt.
Eigenkapitalähnliche Mittel:
Darunter versteht man Darlehen und stille Beteiligungen die in der Regel mit Rangrücktritt ausgestattet sind und – wie etwa bei Genussrechten – keine Stimmrechte haben
Emission:
Emission nennt man die Ausgabe neuer Wertpapiere; meist gehört auch die Unterbringung (Plazierung) im Publikum und die Einführung in den Börsenhandel dazu.
Emittent:
Ein Emittent ist diejenige Institution, die ein Wertpapier an den Markt bringt. Bei Aktien handelt es sich immer um Unternehmen. Anleihen können von Unternehmen, öffentlichen Körperschaften, dem Staat und anderen Institutionen begeben werden. Derivate – darunter auch Zertifikate – werden hauptsächlich von Banken emittiert.
Entrepreneur:
Gründer
Eps:
Earnings per share = Gewinn pro Aktie
Equity:
Eigenkapital
Exit:
Der plangemässe Ausstieg einer Finanzierungsgesellschaft aus dem Unternehmen i.d.R. mit Gewinn oder auch Verkauf einer gehaltenen Beteiligung durch einen Investor.
Fusion:
Unternehmenszusammenschluss; aus mindestens zwei rechtlich selbständigen Kapitalgesellschaften entsteht durch Verschmelzung und Vereinigung der Vermögen ein Unternehmen, das andere erlischt.
G + V (Gewinn und Verlustrechnung):
Bestandteil der Bilanz, wird auch separat verwendet. Besonders gut geeignet für Gespräche, in denen es um den Verkauf oder Kauf eines Unternehmens geht. Hier wird, ebenso wie in der BWA die operative Arbeit des Unternehmen dargestellt, jedoch auch Zinsen, außergewöhnliche Aufwendungen bzw. Ertrag und Steuern. Die G+V-Struktur kann auch als Planung genutzt werden, dann stehen üblicherweise neben dem abgeschlossenen Jahr (Jahren) die Planwerte des aktuellen und der zukünftigen Jahre.
Gesellschafterwechsel:
Nach Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Berufsleben soll die Gesellschaft entweder an einen Teil der Kinder oder an das Management übergeben werden. Die verbleibenden Gesellschafter müssen die Geschäftsanteile vom Gründer oder den Kindern übernehmen. Die Finanzierung soll den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden. Hier kann etwa eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der ausscheidenden Kinder übernehmen oder dem Management bei der Ausgestaltung und Finanzierung eines Management-Buy-Out behilflich sein. Gleichzeitig werden, durch den Eintritt eines ausschließlich betriebswirtschaftlich orientierten Gesellschafters, Entscheidungen auf Gesellschafterebene versachlicht.
Gewährleistungsbürgschaft:
Die Hausbank des Auftragnehmers verbürgt sich für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Hierdurch kann der vom Auftraggeber als Sicherungseinbehalt zurückgehaltene Rechnungsbetrag (meist ein Teilbetrag von 5 % der Summe) ausgelöst werden. Der Auftragnehmer muss damit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten.
Gezeichnetes Kapital:
auch Nominalkapital, stellt die Haftbasis einer Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern haftet. Bei einer Betrachtung müssen ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital in Abzug gebracht werden. Bei einer AG wird auch von Grundkapital gesprochen, bei einer GmbH von Nominal- oder Stammkapital.
Going private:
Rückzug einer an der Börse notierten AG vom öffentlichen Kapitalmarkt. Ein Rückzug vom öffentlichen Kapitalmarkt erfolgt in der Regel dann, wenn der Marktpreis der Aktien nachhaltig unter dem Buchwert der Anteile notiert und notwendige Kapitalerhöhungen einen aus Unternehmenssicht überproportionalen Anteil am Unternehmen gewähren würden. Ein weiterer Grund für einen Rückzug von der Börse kann die Sicherung der Gesellschaft vor einer feindlichen Übernahme sein.
Going Public:
Gang eines Unternehmens an die Börse
Goodwill:
Innerer Geschäfts- oder Firmenwert, d.h. über den Substanzwert hinausgehender Wert eines Unternehmens einschließlich Liefer- und Kundenbeziehungen
Initial Public Offering (IPO):
Initial Public Offering ist der angelsächsische Fachbegriff für den Börsengang; meist Bezeichnung für die öffentl. Erst -Emission von Anteilen junger und mittelständischer Unternehmen.
Institutionelle Investoren:
Große Institutionen, die in Eigenkapitalfonds investieren, z.B. Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionsfonds oder Großunternehmen.
IRR:
Internal Rate of Return; interner Zinsfuß. Es handelt sich um eine finanz-mathematische Methode zur Berechnung der Rendite eines Investments.
Joint Venture:
Ein Joint Venture stellt einen Zusammenschluß von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen dar mit der Verfolgung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zweckes.
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung:
Dieser Plan beinhaltet eine Gegenüberstellung von benötigten Mitteln (z.B. Investitionen, Warenausstattung, Liquidität usw.) und der vorhandenen Mittel (Eigenkapital, gewährte bzw. zu beantragende Kredite usw.)
LBO:
Leveraged Buy-Out; zum großen Teil fremdfinanzierte Unternehmensübergabe mit Hebelwirkung, d.h.
Lead Investor:
Investor mit dem meist größten Anteil, der in einem Syndikat von VC-Gesellschaften sowohl die Organisation der Finanzierung als auch die Hands-on-Betreuung übernimmt.
Letter of Intent:
(LoI) ist eine schriftliche Absichtserklärung eines Investors für ein Investment, wird oft als Vorabzusicherung gefordert. Hierin werden die grundsätzliche Bereitschaft einer zukünftigen Beteiligung sowie die Rahmenkonditionen und die beiderseitigen Grundannahmen schriftlich festgehalten.
Zusätzlich kann darin noch das weitere Vorgehen notiert, die Vertraulichkeit zugesichert und eine Exklusivitätserklärung für das Vorhaben abgegeben werden.
Wird auch bei anderen Arten von Geschäften eingesetzt, besonders dort, wo Makler oder Händler eingeschaltet werden.
Listing:
Notierung eines Unternehmens an der Börse
Liquiditätsrechnung oder Liquiditätsplanung:
Besonders für Gründer schwierig auszuführende Vorschau, wann welches Geld hereinkommt bzw. ausgegeben wird. Die Differenz sind die zur Verfügung stehenden finanziellen (liquiden) Mittel. Es handelt sich um einen der Bestandteile von Businessplänen und für Kreditgespräche. Je größer ein Unternehmen ist, desto wichtiger wird diese Planung aber auch im täglichen Unternehmensablauf.
M & A:
Mergers & Acquisitions; Unternehmenszusammenschlüsse und Unternehmensübertragungen, auch in Form von Beteiligungen, Fusionen, Joint Ventures.
Im Deutschen gibt es für M & A keine adäquate Bezeichnung, so daß fast ausschließlich der englische Begriff verwendet wird.
MBI / Management-Buy-In:
Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Management. Häufig im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen, etwa durch Einstieg eines Geschäftsführenden Gesellschafters mit Kapital.
MBO / Management-Buy-Out:
Übernahme eines Unternehmens durch das vorhandene Management des Unternehmens. Häufig als Rettung vor bzw. in einer Insolvenz oder auch bei einer Nachfolgregelung, wenn der Inhaber keine natürlichen Nachfolger aufzubieten hat
Memorandum of Unterstanding, MoU:
Grundsatzvereinbarung, um den Rahmen einer geplanten Kooperation festzulegen.
Mezzaninekapital:
Italienisch für „Zwischengeschoß“ beschreibt der Begriff jenes Fremdkapitals, das teilweise dem Eigenkapital zugerechnet werden kann. Da es kein „richtiges“ Eigenkapital ist, entspricht es einer Art Zwischengeschoß zwischen Fremd- und Eigenkapital. Verschiedenste Formen sind denkbar. Auch Privat Equity und Risikokapital, Genussscheine und genussrechte und anderes zählen dazu. Banken sind sehr interessiert an der Hereinnahme von Mezzaninekapital in Unternehmen, weil sie dadurch selbst wieder mehr Kredite geben dürfen (durch die verbesserte Eigenkapitalquote).
Mezzaninebeteiligung:
Sammelbegriff für eine Kapitalanlage, bei dem sich die Anleger an einem einzelnen oder mehreren operativ tätigen Unternehmen beteiligen. Typischerweise wird das Kapital den Unternehmen über sog. Genussrechte oder stille Beteiligungen überlassen. Dabei wird den Unternehmen wirtschaftliches und/0der bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den investoren Stimm- oder Eigentumsrechte wie den echten Gesellschaftern zu gewähren. Der Anleger ist ein sog. Kapitalinvestor, der der für seine Einlagen i.d.R. überdurchschnittliche Renditen erzielen kann.
Mezzanine Money:
Finanzierungsmittel, die in der Kapitalstruktur die Lücke zwischen Fremd- und Eigenkapital füllen, insbesondere bei MBO / MBI.
Minderheitsbeteiligung:
Eine Beteiligung am Stammkapital oder Kommanditkapital von unter 50%.
Pay Back:
Investierter Betrag zuzüglich Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen, realisiert bei einem Exit.
Private Equity:
Haftendes Eigenkapital zur Fremdfinanzierung von Unternehmen die sich in einem reiferem Entwicklungsstadium befinden. Oft sind solche PE-Gesellschaften branchenorientiert ausgerichtet. Andere bedienen vor allem den Mittelstand oder die Industrie. Die Kriterien für die Einwilligung in eine Beteiligung sind ganz ähnlich wie bei Banken, vielleicht etwas risikofreudiger. PE-Beteiligungen laufen oft über 5 bis 10 Jahre und haben zum Ziel, einen guten Gewinn zu machen
Private Placement:
Gegenteil von Public Offering; private Platzierung von Aktien ohne Inanspruchnahme der Börse.
Risikokapital:
Spezielle Beteiligungsgesellschaften oder sehr vermögende Privatpersonen, die etwas von der zu investierenden Sache verstehen, geben Geld in tendenziell riskante Unternehmungen. Geht mitunter einher mit dem Engagement von Business Angels.
ROI (Return on Investment):
Kapitalrendite; macht in großen Deals wie auch in kleinen Anschaffungen deutlich, wann sich eine Investition rechnet, d.h., wann der Kaufpreis durch den eigenen Einsatz der gekauften Investition erwirtschaftet wurde.
ROCE:
Return on Capital Earnings; Kapitalertrag
Rückstellungen:
Unternehmen dürfen – gewinnschmälernde – Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden. Die Höhe oder das Eintreten generell muß noch nicht sicher sein, z.B. Rückstellungen für Pensionen, Steuernachzahlungen oder Anschaffungen.
Ruling Verfahren:
Verfahren zur Einholung einer verbindlichen Auskunft der Steuerbehörden
Sale and purchase agreement:
Unternehmens-Transaktionsvertrag
Secondary Buy-out:
MBO-Manager verkaufen an die nächste Managergeneration
Second Round Financing:
Zweite Finanzierungsrunde für ein Unternehmen, welches bereits Risiko- oder Wagniskapital erhalten hat.
Secondary Purchase:
eine „EXIT“-Variante: Eine VC-Gesellschaft verkauft ihre Unternehmensanteile an eine andere VC-Gesellschaft bzw. einen finanziell interessierten Partner.
Seed Capital:
Starthilfe für besonders innovative Existenzgründungen in der Gründungsphase
Seller’s Notes:
Kaufpreisstundungen, auch Verkäuferdarlehen
Senior Debt:
Bankkredit, der bei Unternehmensmißerfolg vor Eigenkapital und Mezzanine Money bedient wird.
Share Deal:
Ein Unternehmenstransfer, dessen Abwicklung durch Übernahme der Gesellschafteranteile realisiert wird. Der Verkäufer haftet nur für den Bestand der verkauften Beteiligung bzw. Rechte, nicht für deren wirtschaftlichen Wert. Ausnahme: Wenn er mehr als 90 % der Anteile übernimmt, finden seit 31.12.2001 wiederum die Vorschriften der Sachmängelgewährleistung Anwendung, wie beim Asset Deal. Die Identität des Unternehmens (i.d.R. eine Kapitalgesellschaft wie GmbH) bleibt unverändert, da nur Anteile (auch alle) erworben werden. Gegenteil: Siehe Asset Deal.
Stille Beteiligung:
Beteiligung, die in verschiedenen Ausgestaltungen vorkommt und in ihrer Haftungsfunktion zwischen echtem Kapital und klassischen Krediten anzusiedeln ist. Erhöht das Eigenkapital.
Trade Sale:
Veräußerung der Unternehmensanteile an einen industriellen oder strategischen Investor.
Wachstumsfinanzierung:
Ein Unternehmen realisiert bereits einen bedeutenden Umsatz in einem wachsenden Markt und benötigt beispielsweise zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie zusätzliches Kapital (z.B. Investitions-, Expansions- oder Akquisitionsfinanzierung). Aufgrund der expansiven Geschäftspolitik der vergangenen Jahre kann die Eigenkapitaldecke nach den Maßstäben der Banken nicht ausreichen, so dass das Unternehmen Gefahr laufen, die Kreditlinien nicht mehr ausweiten zu können. Ein Mittelzufluss von Seiten einer Beteiligungsgesellschaft könnte die Internationalisierungsstrategie finanzieren und erweitert neben dem strategischen Know-how auch die Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Banken. Alle Geldmittel, die zum Auf- und Ausbau eines Unternehmens gebraucht werden, sind Wachstumskapital. Dazu gehören besonders auch Personal- und Entwicklungs- sowie Marketingkosten.
Zertifikat:
Zertifikate sind verbriefte Finanzinstrumente, die von Banken bzw. Emittenten als Inhaberschuldverschreibung ausgegeben werden. Zertifikate sind Derivate und damit immer vollständig von der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts abhängig. Zu Zertifikaten gibt es einen aktuellen Kurs, der vom Emittenten während der Börsenhandelszeiten laufend festgestellt wird. man unterscheidet zwischen Anlagezertifikaten und Hebelprodukten.
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